Zusagequalifizierung bestehender bAV-Verträge für Unternehmen


Was ist eine Zusagequalifizierung?

Im Rahmen der Zusagequalifizierung prüfen wir die Umsetzung und die Auswirkungen eines BAG-Urteils aus dem Jahr 2014, sowie eines BAG-Urteils aus dem Jahr 2016 und die daraus bestehenden Rechtspflichten für Ihr Unternehmen.
Des Weiteren erarbeiten wir eine Handlungsempfehlung für Ihren bAV-Bestand zur Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses, der nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz seit dem 01.01.2019 verpflichtend für Sie ist.  

BAG = Bundesarbeitsgericht / bAV = Betriebliche Altersvorsorge